Wird ein Schwabe wegen Beamtenbeleidigung vom Richter zu einer Geldstrafe von 200 Euro verdonnert.
„Möchten Sie noch etwas dazu sagen?“, fragt der Richter.
Der Verurteilte: „Mir läg da scho äbbes uff d’r Zung, aber des wird mir dann doch z’teuer!“
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